§ 2 Zweck des Vereins – Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
a) Ansprache weiterer Bevölkerungskreise, um sie für die kulturellen Ziele des Vereines zu gewinnen.
b) Förderung des Betriebs der Städtischen Galerie Villa Zanders und des Ausbaus ihrer Sammlungen und der Artothek in Abstimmung mit dem Träger der Galerie.
c) Förderung von kulturellen Veranstaltungen in Schloss Bensberg sowie von Tätigkeiten zur wissenschaftlichen Aufarbeitung seiner Geschichte und Verwirklichung einer Dauerausstellung möglichst innerhalb des Schlossbereiches über Schloss Bensberg mit seiner überregionalen kulturgeschichtlichen Bedeutung.
d) Förderung der genannten Ziele durch Geld- und Sachspenden sowie Eigenleistung.
e) Förderung der genannten Ziele durch Kooperation mit Vereinen ähnlicher Zielsetzung, insbesondere mit dem Bergischen Geschichtsverein und dem Förderverein des Bergischen Museums in Bensberg.
f) Beratung und Unterstützung der Träger- und Betreibergesellschaften bei der Einbindung ihrer Häuser in das kulturelle Leben der Stadt.
g) Durchführung sonstiger kultureller Veranstaltungen.
2. Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell.
3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Niemand darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.